Baumangel-Baumängel

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Der Baumangel ist das Fehlen zugesicherter Eigenschaften.
Baumängel beginnen schon bei 1% Abweichung von den Regeln der Technik bzw. der Norm.

[caption id="attachment_183" align="aligncenter" width="400"]Keine Abdichtung an der wand Mangelhaft Mangelhaft: Keine Abdichtung an der Wand[/caption]

Beispiele für mangelhafte Ausführung: keine Abdichtung an der Wand, Fenster zu klein, Schalter zu hoch, Brüstung zu tief, Fußboden zu schief, Keller nicht gedämmt, Wohnung zu kalt, neues Dach ist undicht & zu wenig gedämmt.
Nicht jede bemängelte Schlamperei führt gleich zum Bauschaden.

Verstehen Sie das was WIKI über Baumängel schreibt?
„…Baumangel ist die Abweichung des Ist-Zustandes eines Bauwerks vom geschuldeten Sollzustand….“ klingt nicht so einfach.

Arten der Baumängel
1. Baumangel vor Abnahme:
Es reicht für den Bauherrn diesen Mangel zu behaupten & anzuzeigen.
Die Baufirma muss leisten, abstellen oder den Bauherren an Hand von Vorschriften zu überzeugen, dass er Unrecht hat.
Ein Baugutachter ist hilfreich, um sicher zu sein, dass es sich um mangelhafte Art der Ausführung handelt.

2. Baumangel nach Abnahme:
Bauherrn muss diesen Baumangel innerhalb der Garantiezeit (5 Jahre) beweisen & anzeigen. Eine einfache Behauptung reicht nicht!
Die Baufirma muss mit Frist liefern & abstellen oder den Bauherren an Hand von anderen Vorschriften zu überzeugen, dass der Bauherr Unrecht hat. Oft braucht man ein Gutachten über mangelhafte Werkleistung & das Gericht.

3. verdeckte Baumängel:
Für verdeckte Baumängel, wie Mängel an Abdichtungen oder Wärmedämmung haftet der Archtitekt im Rahmen seiner vertraglichen Bauüberwachung bis zu 30 Jahren.

[caption id="attachment_551" align="aligncenter" width="400"]Baumagel Dachfenster Tauwasser Schimmel mangelhafte Dämmung Dachfenster mangelhaft Tauwasser Schimmel zu wenig Dämmung[/caption]