Bei Maengelanzeige vor Abnahme werden die Baumängel vor der Abnahme angezeigt. Für den Bauherrn und den Sachverständigen ist es in dieser Phase noch ziemlich einfach sich durchzusetzen. Die Baumängel müssen vor der Bauabnahme lediglich angezeigt & behauptet werden, wie z. B. Schimmel an Dachbalken.
Die Baufirma hat die Pflicht den Baumangel abzustellen bzw. zu beweisen, dass kein Mangel vorliegt.Liegt ein Baumangel vor, steht dem Bauherr immer ein Gewährleistungsanspruch zu.
Während der Rohbauphase gibt es oft häufige Mängel:
ungenügende Kontrollen der Bauwerksabdichtungen, wie z.B. Schichtdickenprüfung.
Baumängel infolge mangelhaftem Verband bzw. Spalten im Mauerwerk,
Dachstühle in ungenauer oder angeschimmelter Ausführung, mangelhafte Dachdämmung
bzw. mangelhaft eingesetzte Fenster.
In der Phase vom Ausbau gibt es auch wesentliche Baumängel wie zum Beispiel:
Mangelhafte Isolierung gegen Schallübertragung durch Rohre im Gewerk Sanitär und Heizung.
Baumängel in Form von Schallbrücken beim Einbau von Isolierungen, Fußbodenheizungen und Estrich. Schallbrücken sind sehr ärgerlich, weil sie sind nach der Abnahme sehr lästig, schwer nachzuweisen und die Abstellung dieser Baumängel ist sehr teuer.
Kritisch ist auch der Einbau der bodengleichen Duschtasse. Diese neue bequeme Mode wird nicht nach den Regeln der Technik erstellt, sondern nach den Regeln der Wissenschaft. Regelmäßig dokumentieren wir hier die Baumängel in Form einer Mängelanzeige vor Abnahme.
Hier war die Abdichtung der Duschtasse ohne die erforderlichen Überlappungen der ABDICHTUING, ausgeführt. Die Baumängelbeseitigung erfolgte noch rechtzeitig..
Schimmel an den Dachbalken
Nach der Einbau vom Estrich gibt es oft Baumängel am Dachstuhl, wie Schimmel-pilz an den Dachbalken.
Den Befall mit Schimmel an Dachbalken können wir kontrollieren. Zur Entfernung von Schimmelpilz am Dachbalken können wir präzise Hinweise geben. Grundsätzlich haben Sie ein Recht auf Entfernung vom Schimmel im Dachstuhl, denn Sie haben Schimmelpilze nicht vertraglich bestellt.
Die Entfernung von Schimmel an Dachbalken kann durch eine Messung auf Schimmelpilze kontrolliert werden.
Mängelanzeige vor Bauabnahme
Sehr geehrter Herr Rother,
Ich bin der Bauherr einer laufenden Baustelle in der Freiburg, wo ich mich zu diesem Zeitpunkt entschied,
die Arbeiten der Baufirma zu kündigen,
weil ich auf dieser Baustelle eine Reihe qualitativer Baumängel festgestellt habe.
Obwohl mir einige Arbeiten als abgeschlossen präsentiert wurden, fand ich unzählige Risse in den Gipswänden,
schlecht verarbeitete Oberflächen, Wasser drang ins Haus ein und ich fand sogar einen Ziegel, der am renovierten Dach herunter gefallen war.
Ich möchte Sie fragen, ob Sie eine Inspektion und einen Bericht über diese Mängel, Maengelanzeige vor Abnahme durchführen könnten?
Ich würde auch gerne wissen, wann dies möglich wäre.
Sehr geehrter Herr Rother. Ich bitte Sie um ein Angebot für die Besichtigung und Überprüfung der Zwischensparrendämmung in unserem Haus. Das Haus wird momentan schlüsselfertig gebaut. Die Dämmung wurde vor kurzem eingebaut, die Trockenbauplatten fehlen aber noch. Leider musste ich gerade feststellen, dass sich viel Feuchtigkeit in der Dämmung befindet. Deswegen bitte ich Sie, die Dämmung und die Feuchtigkeit zu überprüfen.
Baumängel nach der Abnahme – Maengelanzeige nach Bauabnahme
Baumängel nach der Abnahme sind etwas komplizierter nachzuweisen, da bereits die Beweislast beim Bauherrn liegt. Damit müssen Baumängel substantiiert vorgetragen werden. Das können in der Regel nur erfahrene Sachverständige und Rechtsanwälte leisten. Wir dokumentieren das in Form einer Mängelanzeige nach Abnahme im Rahmen der 5 Jahre Begehung zum Ablauf der Gewährleistung.
Typische Baumängel nach der Abnahme sind Mängel an Fassade, wie unzureichende Tropfkanten.
Mängel am Bau liegen dann vor, wenn die Leistung des Bauunternehmers oder Handwerkers von den anerkannten Regeln der Technik abweicht, wie fehlende Abdichtungen an Terrassenfenstern & Terassentüren.
Anfragen kommen häufig nach Garantieablauf zu einem verdeckten Baumangel. Verdeckte Mängel sind Mängel, die erst später auftreten und die der Unternehmer zu vertreten hat (z.B feuchter nasser undichter Keller nach langer Regenperiode bei fehlerhafter Abdichtung.
Baumangel und Ersatzvornahme
Baumängel, die der Unternehmer zu verantworten hat, müssen durch die Firma nachgebessert werden. Der Unternehmer erhält die Chance innerhalb einer vereinbarten Frist diese Mängel zu beseitigen. Kommt er dieser Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, können Sie diese Mangelbeseitigung durch eine andere Firma auf Kosten des mangelverursachenden Unternehmers durchführen lassen. Dieser Fall heißt Ersatzvornahme. Die Baugutachten Kosten sind verhältnismässig gering, im Vergleich zu den hohen Summen der Bauschäden.
Baumangel und Abnahmeverweigerung
Im Falle schwerer Mängel am Bau, also Pfusch am Bau können Sie die Abnahme bis zur Beseitigung dieser Baumängel verweigern.
Beispiele zur Verweigerung der Abnahme wären folgende:
Mangelhafter Zugang zum Haus, also fehlende Treppe
fehlendes Treppengeländer
fehlende Absturzsicherung an den Balkonen
im Geschoss Wohnungsbau: fehlender Briefkasten, da die Post nicht zugestellt werden kann.
Mangelhafte Funktionen wie zum Beispiel: kein Wasserdruck, kein Trinkwasser Anschluss, kein Abwasseranschluss, kein Stromanschluss, keine Heizung.
Die Abnahmeverweigerung ist jedoch ein ziemlich ernster Bruch der Kommunikation zwischen dem Bauherrn und der Baufirma. Ich empfehle dies nur bei echt schlimmen Zuständen.
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